Datensicherheit

Im Rahmen des Datenschutzes werden  auch geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit beim Umgang mit sensiblen und personenbezogenen Daten vom Gesetzgeber gefordert. Durch den Einsatz technischer und organisatorischer Verfahren und Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass die Daten immer verfügbar sind  und nicht unberechtigt oder unbeabsichtigt gelöscht, verfremdet oder weitergegeben werden. Zu diesen Maßnahmen zählen z.B. Firewalls, Datensicherungssysteme, Virenscanner usw. sowie die Erstellung, Umsetzung und ständige Überprüfung anderer, auf die jeweilige Kundensituation angepasste, Konzepte.